Mobilitätswende für Hagen?

Kaum ein Thema wird in Hagen derzeit wohl kontroverser diskutiert als die Situation um die maroden Brücken, insbesondere die Hochbrücke (Ebene2) in Altenhagen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Mobilität in Hagen. 

Wie geht es weiter? 

Brückenkommission

Wegen der kritischen Situation der maroden Brücken wurde im September 2024 eine Brückenkommission ins Leben gerufen, die sich aus Vertretern von Politik, Verwaltung und Wirtschaftsbetrieben zusammensetzt und öffentlich tagt. Nach gegenwärtigem Stand ist nicht an eine Weiternutzung für Fußgänger und Radverkehr gedacht. Sondern der Abriss geplant. 

Nächste Sitzung der Brückenkommission: voraussichtlich Februar 2025. Termine hier: 

Materialien zu den bisherigen Sitzungen finden Sie hier.
 

Masterplan nachhaltige Mobilität für Hagen

Eher weniger bekannt ist, dass der Unternehmensberater PWC 2018 für die Stadt Hagen einen Masterplan nachhaltige Mobilität erstellt hat. Die Umsetzung ist bisher allerdings nur in Teilen erfolgt, Beispiel Fahrradstrasse Augustastrasse in Wehringhausen. 

Nachhaltige Mobilität beinhaltet die schrittweise Minderung des Autoverkehrs („Motorisierter Individualverkehr - MIV“)  zugunsten von Fußgängern, Radfahrern und ÖPNV. Gewonnen wird damit eine Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt. 

Dies wird nur gelingen können unter fortlaufender Einbeziehung aller Verkehrsteilnehmer im Rahmen eines Beteiligungskonzeptes. Hier finden Sie den Masterplan: 

Westfalenpost am 5.11.2024

Kreuzung braucht Neuplanung

Brösel-Brücken: Hagener Forum fordert ganzheitliche Betrachtung des Verkehrs

Hagen Die zuletzt von der Hagen er Planungsverwaltung sowie vom Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) vorgelegten Konzepte und Planungsideen zur Neugestaltung des Bereichs an der Altenhagener Brücke sowie zur Neugestaltung der Volme-Querung Badstraße stoßen beim Hagener Forum Nachhaltigkeit (HFN) bislang auf wenig Gegenliebe. Die politisch unabhängige Gruppe, die sich vor allem für mehr gesellschaftliche Beteiligung bei den gestalterischen Weichenstellungen in Hagen stark macht, erwartet einen umfassenderen Blick auf das Sanierungsgebiet am Bahnhof, eine Korrektur der eindimensional-autogerechten Stadt sowie die Einbindung externer Planungsbüros. Zugleich wird die Erwartungshaltung formuliert, die neue Badstraßen-Brücke so zu gestalten, dass damit eine Öffnung der Volme im Bereich des Volmeparks ermöglicht und somit endlich der Einstieg in eine Aufwertung des weiterhin verborgenen Stadtflusses gefunden wird. Unabhängig vom unvermeidbaren Abriss der nicht mehr nutzbaren Hochbrücke „Ebene 2“ erwartet das HFN bei der Variantenprüfung für eine neue Großkreuzung im Bereich Altenhagen Straße/Eckeseyer Straße/Märkischer Ring/Graf-von-Galen-Ring ein Signal und Ergebnis, in dem sich die eingefädelte Verkehrswende weg vom Individualverkehr bereits widerspiegelt. Zudem gelte es zugleich, die Belange der Bahn, des Hochwasserschutzes, aber auch Ansprüche der Freiraumgestaltung und künftiger Verkehrserschließungsnotwendigkeiten mitzudenken. Somit müsse zunächst das vom Rat beschlossene Sanierungsgebiet Altenhagen/Bahnhofsquartier, das den Raum von der Josefs-Kirche in Altenhagen bis zur Villa Post (VHS) in Wehringhausen überspannt, zu Ende gedacht werden, bevor mit einer Kreuzungsgestaltung an der Altenhagener Brücke schon wieder unverrückbare Pflöcke eingerammt würden.
Zugleich mahnt das HFN in seinem Papier an, auch einen Neubau der ebenfalls maroden Eckeseyer Brücke – sie überspannt in direktem Anschluss an die Altenhagener Hochbrücke die Gleise der Bahn und schafft die Verbindung zur Bahnhofshinterfahrung – mitzudenken. Auch hier seien dringend Lösungen für den künftigen Endausbau zu entwickeln, „um Planungsrecht zu schaffen, da nicht vorhersehbar ist, wie lange diese Brücke noch der Verkehrsbelastung standhält“. Hier wurde bereits vor Monaten ein akustisches Monitoring installiert, um zumindest vor einem drohenden Einsturz des ebenfalls spannungsrisskorrosions-gefährdeten Bauwerks noch ein Notfallsignal zu erhalten.
Bürger und Anwohner einbinden
„Es geht um die Nutzung und Gestaltung der öffentlichen Flächen im Bereich der Altenhagener Brücke, Volme, Arbeitsamt“, heißt es in einem HFN-Thesenpapier, das den Blick zugleich auf den einstigen Behördenturm der Arbeitsagentur und die dahinterliegende, ebenfalls seit Jahren gesperrte Rampe richtet: „Hier ist ebenfalls eine integrierte Planung in Alternativen erforderlich, die sämtliche Belange umfasst und die Vorgaben der Verkehrswende einbezieht.“

Dabei setzt das Forum auf eine umfassende Information der Öffentlichkeit: Die Bewohner der Quartiere müssten über die Planungsalternativen auf dem Laufenden gehalten werden. Das HFN beruft sich dabei auf das Grundprinzip der sogenannten „Leipzig-Charta“, das zugleich die Grundlage für die Städtebauförderung des Bundesbauministeriums bildet. Darin werden qualifizierte Beteiligungskonzepte und eine am Gemeinwohl orientierte Abwägung zum Schlüsselprinzip guter Stadtpolitik erklärt. „Entscheidend wird sein, nach welchem Konzept die Kommune die Bürger beteiligt“, so die Lesart des HFN, „denn ohne Vermittlung der verschiedenen Lösungen wird die Akzeptanz in der Öffentlichkeit nicht erreicht werden.“ Dazu sei, so der Wunsch des Forums, ein Bürgerrat ein geeignetes Begleitgremium. Doch genau dieses Instrument wurde zuletzt erst von der Hagener Politik abgelehnt.

Bedenken formuliert das HFN auch zu der Idee, die marode Brücke über die Volme in der Badstraße durch ein ähnliches Bauwerk 1:1 ersetzen zu wollen. Vielmehr schlummere in einem solchen Projekt, das nach jetzt bekannt gewordener Planung in den Jahren 2028/29 umgesetzt werden soll, die Chance, im Geiste der Gestaltungsidee „Grüne Infrastruktur“ den gesamten Grünbereich entlang der Volme städtebaulich aufzuwerten: „Brückenbauwerke gerade in solchen Grünbereichen wie der Flussaue Volme sind wesentliche Gestaltungselemente.“

Zweigeteilte Badstraßen-Brücke
Das Forum regt an, eventuell sogar zwei Brückenelemente mit einem gewissen räumlichen Abstand zu denken. Dies würde nicht bloß die Massivität des neuen Bauwerks deutlich reduzieren, sondern durch eine bessere Belichtung zugleich die Ökologie der Volme verbessern. Zudem könnte somit eine angedachte Ersatzbrücke gleich als erster Teil eines Neubaus konzipiert und eine Vollsperrung der Badstraße während der Bauphase vermieden werden.
Der zweite Teil des Brückenentwurfs könnte dann schlanker am bisherigen Standort realisiert werden, sobald der erste Bauabschnitt für den Verkehr nutzbar ist. Hier könne ein Wettbewerb verschiedener Planungsbüros, so die Initiative des HFN, interessante Ergebnisse liefern, so auch die Trennung der Verkehre in Form einer Bus-/Fahrrad- und Fußgänger-Brücke sowie einer eigenen Brücke für den Individualverkehr. Für das Forum könnte das Brückenprojekt somit den Einstieg dafür liefern, die Gestaltung des Volmeufers im Bereich des Volmeparks komplett neu und vor allem als Attraktivierung der darbenden Innenstadt zu denken.
Burkhard Blesel, Vorsitzender des SIHK-Ausschusses für Handel und Dienstleistungen, machte zuletzt im Gespräch mit der Stadtredaktion deutlich, dass es bei den Planern endlich ein Ende der Denkverbote geben müsse und auch ungewöhnlichen und kreativen Lösungen bei den Prüfungen eine Chance gegeben werden sollte: „Dabei darf die Überbelastung der Planungsverwaltung kein Argument sein“, plädierte er dafür, die Prioritäten innerhalb der Verwaltung

zu hinterfragen und sich auch externen Partnern nicht zu verschließen. Selbst wenn die interne Planung schon weit fortgeschritten sei, dürfe man sich besseren Vorschlägen nicht verschließen.

Lebenswerte oder autogerechte Stadt?

Die gegenwärtigen Probleme aufgrund der maroden Infrastruktur, insbesondere der Brücken, sollten nicht zu kurzschlüssigen Lösungen führen. Mobilität muss nachhaltig und neu gedacht werden im Rahmen eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts. 

Berücksichtigt werden sollten auch u.A. Aspekte der Klimaanpassung und der Verbesserung der Aufenthaltsqualitität der Quartiere. Entscheidend für das Gelingen des Konzepts ist eine umfassende Bürgerbeteiligung in allen Planungsphasen - z.B. im Form eines Bürgerrats. Siehe hierzu die Stellungnahme des Hagener Forums Nachhaltigkeit: 

Stellungnahme des Hagener Forums Nachhaltigkeit

zur Sitzung der Brückenkommission des Hagener Stadtrates am 21.10.2024

Integrierte Planung, Bereich Eckeseyer-Brücke, Hochbrücke Altenhagen Vorbereitende Untersuchungen, Sanierungsgebiet Bahnhof

Beide Brückenkonstruktionen sind ihrer wegen ihrer Verkehrsfunktion, für die Erschließung der Innenstadt, durch eine integrierte Planung für den gesamten Bereich der Volme und die Grünflächen im Zusammenhang innerhalb der beschlossenen vorbereitenden Untersuchungen zu betrachten.

Die Verwaltung ist mit den vorbereitenden Untersuchungen beauftragt worden um das Bahnhofsquartier und den Stadtteil Altenhagen als Sanierungsgebiet ausweisen zu können.

Soweit durch Dritte zu Leistungen im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen erforderlich sind, sind diese im erforderlichen Umfang zu beauftragen. (Beschluss zur Vorlage0075/2024)

Die Aktuelle Situation, durch die Sperrung der Hochbrücke und die Vorstellungen der Bahn, erfordert eine unverzügliche Beauftragung für den gesamten Bereich, um die Belange des Hochwasserschutzes der Freiraumnutzung und die Anforderungen aus der Verkehrserschließung miteinander zu verbinden.

Es geht um die Nutzung und Gestaltung der öffentlichen Flächen im Bereich der Altenhagener Brücke, Volme, Arbeitsamt. Hier ist ebenfalls eine integrierte Planung in Alternativen erforderlich, die sämtliche Belange umfasst. Bei der Planung sind die Auswirkungen und Vorgaben der Verkehrswende einzubeziehen. Die Planung dient dazu die planungsrechtlichen Voraussetzungen möglichst schnell zu schaffen, um auch die Förderung der Maßnahme klären zu können, damit die Auswirkungen der Sperrung schnell behoben werden können.

Bedingt durch die Mängel an der Hochbrücke wird der Abbruch erfolgen.
Es ist zu prüfen, wie der Abbruch in Abschnitten vollzogen werden kann und welche Übergangslösungen möglich sind, um die Erschließung und Aufwertung der angrenzenden Quartiere und der Innenstadt sicherzustellen.

Es geht nicht nur darum kurzfristig den Abbruch vorzubereiten, sondern der Öffentlichkeit und den Bewohner der Quartiere über Planungsalternativen zu vermitteln, wie das Endkonzept der Nutzungen der Flächen unter Einbeziehung der Verkehrswende aussieht. Es geht an dieser Stelle um die Korrektur der autogerechten Stadt. Bei der Planung sind die Kriterien der Leipzig-Charta zugrunde zu legen.

Grundprinzip der Leipzig Charta ist:
Stadtentwicklung gemeinwohlorientiert und gemeinsam mit den Bürgern als Gemeinschaftswerk aller Akteure planen und umsetzen.

Die Leipzig-Charta ist durch Beschluss der zuständigen Ministerien der Länder Grundlage der Städtebauförderung.

Deshalb ist es erforderlich die zu beauftragende integrierte Planung mit einen qualifizierten Beteiligungskonzept zu verknüpfen.

Um die verschiedenen Belange beurteilen und abwägen zu können, sind für die Planung Fachbüros zu beauftragen, die integriert mit anderen Fachbereichen zusammenarbeiten und für die öffentliche Diskussion die Ergebnisse in Alternativen darstellen, die Voraussetzung sind für eine am Gemeinwohl orientierte Abwägung der verschiedenen Belange.

Deshalb ist die Zusammenarbeit von Verkehrsplanern mit Freiraumplanern, Städtebauern und Gewässerbauexperten (Hochwasserschutz) und weiteren Fachleuten zwingend erforderlich.

Die Planung umfasst verschiedene Aufgabenstellungen:

Abbruch der Hochbrücke mit Darstellung der verschiedenen Übergangslösung unter Einbeziehung der Alternativen zum Endausbau.

Konzeption für die Erneuerung oder Neubau der Eckeseyer-Brücke über die Gleise gemeinsam mit der Bahn, auch diese Lösung ist unter Berücksichtigung der Alternativen unter Einbeziehung für den Endausbau zu entwickeln, um Planungsrecht zu schaffen, da nicht vorhersehbar ist, wie lange diese Brücke noch der Verkehrsbelastung standhält.

Erarbeitung des geplanten Endausbaues der gesamten Flächen einschließlich der Wasserflächen der Volme und der Grünflachen in Alternativen, eingebunden in ein Beteiligungskonzept für die Öffentlichkeit, die Bürger, die Bezirksvertretung und die Fachausschüsse des Rates. Bei der Erarbeitung der Alternativen ist eine unterschiedliche Gewichtung der Belange Basis, z.B. Ergebnisse der Verkehrswende in Hagen und die Ergebnisse der verschieden Gutachten z.B. Radverkehrskonzept usw.

Beteiligungskonzept

Der Beschluss zur Beauftragung der vorbereitenden Untersuchung für ein Sanierungsgebiet wurde mit der Vorlage 0921/2023 vorbereitet. In der Vorlage sind auch die verschiedenen Bausteine beschrieben.
Unter Punkt 5. Ist die Kommunikationsstrategie angedeutet.

Wesentlicher Baustein für den Erfolg des Projektes ist eine gelungene Kommunikation auf mehreren Ebenen. Ein Kommunikationsplan soll hier als Werkzeug dienen, ggf. könnte auch über die Beauftragung einer PR-Agentur nachgedacht werden. (Zitat Vorlage)

Es ist von der Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten, da im Sanierungsgebiet die Bürgerbeteiligung ohnehin vorgeschrieben ist.
Aufgrund der Aufgabe der Sanierung und durch die konkrete Situation, den Abbruch der Hochbrücke und durch die Änderungen der Zielsetzung der Bahn den Werdetunnel nicht zu nutzen zu können, ist von der Verwaltung zu prüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung über einen Bürgerrat erfolgen könnte.

Hagen, 11.10.2024

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